FAQ

Häufige Fragen zum Weinankauf:

Wer kann Weine aus einem Nachlass verkaufen?
Grundsätzlich die Erben oder von ihnen bevollmächtigte Personen. Bei mehreren
Erben klären wir gerne gemeinsam, wie der Ablauf sinnvoll gestaltet werden kann.

Welche Weine kommen für einen Ankauf infrage?
Wir prüfen schwerpunktmäßig hochwertige Weine mit Marktnachfrage. Nicht jeder
Wein ist ankaufsfähig. Diese Einschätzung teilen wir offen und nachvollziehbar mit.

Müssen die Weine vorab sortiert oder katalogisiert werden?
Nein. Eine grobe Übersicht oder Fotos reichen für eine erste Einschätzung aus. Die
genaue Prüfung übernehmen wir.

Wie wird der Wert der Weine ermittelt?
Die Bewertung basiert auf Jahrgang, Zustand, Lagerung, aktueller Marktnachfrage
und vergleichbaren Marktpreisen. Unsere Einschätzung ist transparent und
realistisch.

Entstehen Kosten für Beratung oder Bewertung?
Nein. Beratung, Ersteinschätzung und Angebot sind kostenfrei und unverbindlich.

Wie läuft die Abholung ab?
Nach Einigung organisieren wir Abholung oder Versand. Die Weine werden
fachgerecht verpackt und transportiert.

Wann erfolgt die Auszahlung?
Die Auszahlung erfolgt zeitnah nach Übergabe der Weine, entsprechend der
getroffenen Vereinbarung.

Wie diskret wird der Ankauf behandelt?
Wir gehen vertraulich mit allen Informationen um. Namen, Adressen und
Hintergründe des Nachlasses werden nicht weitergegeben.

Was passiert mit Weinen, die nicht angekauft werden?
Wir teilen Ihnen mit, welche Optionen es gibt, z. B. Eigenverkauf, Spende oder
Entsorgung. Die Entscheidung liegt bei Ihnen.